(Stand: Dezember 2011)
1. Der Sprachunterricht wird
- in 3-monatigen Kursen
- in 10 Unterrichtswochen
- im Einzelunterricht oder in kleinen Gruppen (mit 2-4 Teilnehmern),
- ev. mit Unterrichtsvertrag
durchgeführt.
Wöchentlich werden 2 Unterrichtsstunden (2 x 45 Minuten) erteilt.
2. Der Kursbeitrag ist in Vorauszahlung zum Kursanfang zu zahlen.
Beim Abbrechen des Kurses oder Fehlen des Kursteilnehmers kann der Unterrichtsbeitrag nicht zurückgezahlt werden.
3. Der Kurs von 10 Unterrichtswochen muß innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden.
Unterrichtsfreie Zeiten: nach Vereinbarung.
4. (Nur für Gruppen:)
Die Japan-Schule unterscheidet nicht zwischen Fehlen in begründeten und unbegründeten Fällen.
Die Unterrichtstermine müssen eingehalten werden.
Seitens der Schule besteht keine Verpflichtung den Schülern gegenüber, Nachholunterricht anzubieten.
5. Die Unterrichtsstunden beginnen und enden pünktlich.
Wegen der Verspätung des Kursteilnehmers kann die Unterrichtsstunde nicht verlängert werden.
6. Nach dem Vertragsabschluß ist die Kündigung erst nach 3 Monaten möglich.
Kündigung muß spätestens 2 Wochen vor dem Kündigungstermin schriftlich mitgeteilt werden.
Ergänzung für die Seminare
1. Der gesamte Kursbeitrag ist zu Beginn des Kurses zu zahlen.
2. Beim Fehlen des Kursteilnehmers wird kein Nachholunterricht angeboten.
3. Beim vorzeitigen Aufhören des Seminars kann der Kursbeitrag nicht zurückerstattet werden.